Ofen- und Luftheizungsbauermeister
Einmalig in Deutschland
Die staatliche Meisterschule für Ofen- und Luftheizungsbauer an der Robert-Mayer-Schule ist bundesweit die einzige. Wir bereiten angehende Meisterinnen und Meister aus ganz Deutschland in enger Kooperation mit dem Prüfungsausschuss auf die Meisterprüfung vor. Dabei werden berufliche Qualifikationen vermittelt , die es den späteren Führungskräften im Handwerk ermöglicht, für die Anforderungen des Berufslebens besser gerüstet zu sein. Exkursionen und Vorträge durch Firmen vermitteln vielfältige Kontakte zu Herstellern und ausführenden Betrieben. Unmittelbar nach Abschluss der Vorbereitung kann die Meisterprüfung an der HK Region Stuttgart abgelegt werden.
Im Unterricht werden die fachtheoretischen Grundlagen für die rechnergestützte Planung von Kachelofenanlagen und Heizkaminen sowie für Luftheizungs- und Lüftungsanlagen einschließlich vertragsrechtlicher Grundsätze und dem Aufstellen von Leistungsangeboten vermittelt. Der fachpraktische Bereich verbessert die Fertigkeiten für Kachelbearbeitung und das Anlegen von runden und vieleckigen Ofengrundrissen, den Auf- und Ausbau von Grundkachelöfen und keramischen Heizgaszügen. In der Metallbearbeitung wird neben dem Schweißen die Bearbeitung von Stahl- und Kupferrohren, die Abwicklung und der Bau von Luftleitungsformstücken aus Blech behandelt. Im feuerungstechnischen Labor werden die Einstellung und die Wartung von Gas- und Ölbrennern und von Regelgeräten eingeübt. Es werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für die Führung eines Handwerksbetriebes unterrichtet und die notwendigen Kenntnisse für die Ausbildung von Lehrlingen vermittelt.
Der Wahlpflichtbereich dient zum Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten der Gastechnik. Im Rahmen dieses Unterrichts kann die Zulassung für Arbeiten im Gasbereich erworben werden und es erfolgt bei bestandener Meisterprüfung auf Antrag die Eintragung in das Installateurverzeichnis der Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus die Möglichkeit, die Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten abzulegen.